Angepasstes Angebot für Besucher mit Sehbehinderung und Blinde

Bedingungen für den Besuch

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Blindenführ- und Assistenzhunde im Denkmal erlaubt.

Gehstöcke mit Endstück sind auf dem gesamten Rundgang erlaubt.

Vermittlung

Die beiden Rundgänge werden in Kürze mit Audiodeskription in französischer und englischer Sprache verfügbar sein. Ausleihbare taktile Pläne sind auf Anfrage erhältlich.

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