Angepasstes Angebot für Besucher mit Sehbehinderung und Blinde
Bedingungen für den Besuch
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Blindenführ- und Assistenzhunde im Denkmal erlaubt.
Gehstöcke mit Endstück sind auf dem gesamten Rundgang erlaubt.
Vermittlung
Beide Rundgänge sind mit Audiodeskription in französischer Sprache verfügbar und werden demnächst auch in englischer Sprache verfügbar sein. Ausleihbare taktile Pläne sind auf Anfrage erhältlich.